DigitalPakt Schule – Was versteht man darunter?

Digitalisierung prägt nicht nur unser Freizeitverhalten und unsere Kommunikationsfreudigkeit, sondern in einem steigenden Maß auch unser Lernen. Schulen als Lernzentren sollen diese Entwicklung durch die Vermittlung einer angemessenen digitalen Kompetenz stützen.

Dass hierzu gute technische Ausstattung und effektiv einsetzbares Equipment in den Schulen nötig sind, wurde uns in der letzten Zeit unausweichlich vor Augen geführt. Denn gerade die Unzulänglichkeit oder gar das völlige Fehlen von brauchbaren Geräten führte während des lockdowns und des damit einherge-henden Ausweichens vom Präsenz- zum Fernunterricht in vielen Familien zu einer Minderversorgung mit Lerninhalten.

Bund und Länder haben es sich zur Aufgabe gemacht, Schulen und Schüler - aber auch Lehrer - technisch besser auszustatten und sehen darin eine zukunftsgerichtete Verpflichtung. Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 alle Schulen mit geeigneter digitaler Bildungsinfrastruktur zu versorgen, um sämtliche digitalen Lernangebote optimal nutzen zu können. Hierfür wurde seitens des Bunds die Bereitstellung in Milliardenhöhe beschlossen.

Was genau soll gefördert werden?

Prinzipiell geht es beim DigitalPakt Schule um drei Ebenen der Förderung: Content, technische Ausstattung und Administration.

Zum Content rechnen sich diejenigen Bildungsinhalte, die – um als förderungs-würdig zu gelten – auf den jeweiligen landeseigenen digitalen Lernplattformen angeboten werden müssen.

Die technische Ausstattung umfasst eine Sofortprogramm, um Schulen mit Laptops zu versehen, die wiederum an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können, die über keine eigenen Endgeräte zur Nutzung des digitalen Bildungsangebots verfügen.

Dass sich hierfür in einem besonderen Ausmaß gebrauchtes Equipment anbietet, wie es über den Shop von ComputerRaum.info vertrieben wird, ist selbstverständlich. Denn nicht nur ermöglichen die günstigeren Preise von Gebrauchtgeräten die Anschaffung umfangreicherer technischer Ressourcen, sondern die Wiederverwertung trägt auch einen nicht unwesentlichen Teil zu Nachhaltigkeit und Schonung unserer Natur bei: neben dem finanziellen Aspekt eine wichtige pädagogische Botschaft an die Schülerinnen und Schüler.

Aber auch an die Lehrerinnen und Lehrer, die ebenfalls durch ihre Schule mit Notebooks oder Tablets versorgt werden können. Und damit nur völlig intakte und hochwertige Geräte in die Schulen gelangen, sorgt das Qualitätsmanagement von ComputerRaum.info für intensives Aufbereiten und Testen der Gebrauchtgeräte, so dass sie mit einer 24-monatigen Gewährleistung abgegeben werden können.

Aber die digitale Technik will betreut und gewartet werden. Hier nun tritt die dritte Ebene der Förderung in Kraft. Und dies geschieht durch finanzielle Förderung und Ausbildung von Administratoren.


Nach welchen Kriterien werden die Gelder verteilt?

Zunächst erfolgt die Verteilung der Bundesmittel auf die einzelnen Länder. Dies geschieht nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel.

Ergänzt werden diese Gelder durch einen Eigenanteil der Ländern in Höhe von 10%.

Die Bundesländer selbst dürfen dann entscheiden, nach welchen Kriterien die Förderungsbeträge aufgeteilt werden. Und schließlich behalten sich die jeweilig geförderten Schulen die endgültige Entscheidung über die Nutzung vor. Zentrale Richtlinien für die Verteilung existieren nicht.

Die Schulen sind für Beschaffung, Weitergabe und Ausleihen der Geräte zuständig und werden hierbei sicherlich diejenigen zuerst bedenken, die eine Unterstützung besonders nötig haben.

Ein wichtige Vorgabe für die Schulen beim Kauf von Endgeräten ist allerdings, sich dabei auf lerngeeignete Geräte, also Laptops oder Tablets, wie sie beispielsweise von ComputerRaum.info angeboten werden, zu beschränken. Smartphones sind im Förderungsplan nicht vorgesehen.

Umfangreiche Möglichkeiten für Recherche und Information zum Thema DigitalPakt Schule liefert die Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (https://www.digitalpaktschule.de).


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